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Politik

Ziegelindustrie Schweiz nimmt Stellung zu den für die Branche wichtigen politischen Geschäften. Als nationaler Branchenverband setzen wir uns für die Interessen der produzierenden keramischen Industrie in der Schweiz ein.

Themen

Energie-​ und Klimapoli­tik. Kli­maschutz ist uns wichtig. Die Mit­glieder­fir­men von Ziegelin­dus­trie Schweiz steigern ihre Energieef­fizienz mit umfan­gre­ichen prak­tis­chen Mass­nah­men. Wirtschaftlich trag­bare energie- und klimapoli­tis­che Rah­menbe­din­gun­gen sehen wir als Notwendigkeit für die Wet­tbe­werb­s­fähigkeit im inter­na­tionalen Ver­gle­ich. Mehr zum The­ma lesen Sie hier.

Bil­dungspoli­tik. Ziegelin­dus­trie Schweiz beken­nt sich zum dualen Bil­dungssys­tem und set­zt sich aktiv dafür ein. Wir sind Trägervere­in für die Aus­bil­dung zum/zur Industriekeramiker/in EFZ. Darüber hin­aus unter­stützen wir die Weit­er­bil­dung von Maurer/innen und Dachdecker/innen in Koop­er­a­tion mit Gebäude­hülle Schweiz, dem Bil­dungszen­trum Poly­bau und divers­er Mau­r­erlehrhallen. Im uni­ver­sitären Bere­ich fördern wir den Forschungs­stan­dort Schweiz durch die Zusam­me­nar­beit mit der ETH Zürich und der Hochschule Luzern.

Arbeit­ge­ber-​ und Sozialver­sicherungspoli­tik. Als Arbeit­ge­berver­band set­zt sich Ziegelin­dus­trie Schweiz für angemessene sowie wirtschaftlich trag­bare Lohn- und Lohn­nebenkosten ein. Unser Bezugsrah­men ist der indus­trieweit all­ge­mein­verbindlich erk­lärte Gesam­tar­beitsver­trag. Die Gesund­heit und Sicher­heit der Arbeit­nehmenden nehmen wir ernst und set­zen — mit dem Anschluss an die Branchen­lö­sung Nr. 8 — die EKAS-Richtlin­ien für Arbeitssicher­heit kon­se­quent um.

Finanz-​ und Wirtschaft­spoli­tik, Beschaf­fungsrecht. Als Branchen­ver­band set­zt sich Ziegelin­dus­trie Schweiz für einen freien und fairen Wet­tbe­werb sowie grösst­mögliche Hand­lungs­frei­heit der Unternehmen ein und ste­ht für eine zukun­fts­gerichtete und inno­v­a­tive Mark­twirtschaft.

Sied­lungs-​ und Infra­struk­tur­poli­tik. Als Branchen­ver­band set­zt sich Ziegelin­dus­trie für eine mod­erne und sichere Infra­struk­tur in der Schweiz ein. Unser Ziel ist, dass die Mobil­ität nicht eingeschränkt wird und Baupro­jek­te effizient umge­set­zt wer­den kön­nen.

Aktuell

Darum geht es

Vernehm­las­sungsver­fahren bezüglich der Verord­nung über den Betrieb der Reservekraftwerke zur Erzeu­gung elek­trisch­er Energie für den Markt in ein­er schw­eren Strom­man­gel­lage
Novem­ber 2024

Posi­tion Ziegelin­dus­trie Schweiz

Ziegelin­dus­trie Schweiz unter­stützt die Strom­re­serve. Diese muss aber tech­nolo­gie­of­fen aus­gestal­tet sein. Darüber hin­aus sollen deren Kosten durch jene getra­gen wer­den, die im Falle ein­er Man­gel­lage auch tat­säch­lich davon prof­i­tieren, während­dem die anderen davon zu befreien sind. In diesem Sinne sind im vor­liegen­den Entwurf fol­gende Anpas­sun­gen vorzunehmen: 1) Der Ein­satzzeit­punkt der Reservekraftwerke ist klar zu definieren. 2) Die Reservekraftwerke sollen zum Ein­satz kom­men, bevor der Bun­desrat zu ein­schnei­den­den Mass­nah­men wie Ver­boten und Ver­brauch­sein­schränkun­gen sowie Kontin­gen­tierun­gen greift und zur frühzeit­i­gen Abwen­dung eben­solch­er Mass­nah­men.

Vernehm­las­sung
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Darum geht es

Vernehm­las­sungsver­fahren zu den Aus­führungs­bes­tim­mungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024
Okto­ber 2024

Posi­tion Ziegelin­dus­trie Schweiz

Ziegelin­dus­trie Schweiz unter­stützt die grundle­gende Stoss­rich­tung der Vor­lage für die Umset­zung des CO2-Geset­zes für die Zeit nach 2024, verortet jedoch Anpas­sungs­be­darf in fol­gen­den Punk­ten: 1) Sta­bile Rah­menbe­din­gun­gen und fair­er Wet­tbe­werb 2) Förderung der inländis­chen Bio­methanpro­duk­tion im Hin­blick auf die Dekar­bon­isierung der indus­triellen Hochtem­per­atur­prozesse 3) Ver­wen­dung der Ein­nah­men aus dem EHS zur Dekar­bon­isierung der Indus­trie 4) Berück­sich­ti­gung der Ein­lagerung von CO2 aus schw­erver­mei­d­baren Emis­sio­nen und 5) Schutz von sen­si­blen, geschäft­srel­e­van­ten Dat­en.

Vernehm­las­sung
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Darum geht es

Vernehm­las­sungsver­fahren bezüglich der Revi­sion der Stromver­sorgungsverord­nung (Verzin­sung des Kap­i­tals im Strom­netz und in geförderten Anla­gen zur Stromerzeu­gung aus erneuer­baren Energien)
Sep­tem­ber 2024

Posi­tion Ziegelin­dus­trie Schweiz

Ziegelin­dus­trie Schweiz begrüsst die vor­liegende und längst über­fäl­lige Revi­sion der Stromver­sorgungsverord­nung (StromVV) und die damit ein­herge­hende Umstel­lung auf den TMR-Ansatz zur Berech­nung des WACC zur Verzin­sung des in Strom­net­ze investierten risikolosen Eigen- und Fremd­kap­i­tals. Die Abschaf­fung der Unter- und Ober­gren­ze bei der Berech­nung des risikolosen Zinssatzes und der Umstel­lung auf den TMR-Ansatz führt endlich zu ein­er mark­t­gerechteren Verzin­sung des investierten Kap­i­tals, was zu ein­er Senkung der Net­znutzungskosten beiträgt, welche einen wesentlichen Bestandteil des Strompreis­es darstellen. Gle­ichzeit­ig bietet die Verzin­sung nach wie vor genü­gend Anreiz für Investi­tio­nen in die beste­hende Infra­struk­tur und den notwendi­gen Net­zaus­bau.

Die bish­er gener­ierten Mehrein­nah­men durch die Strom­net­z­be­treiber, auf­grund der Unter­gren­ze und vor dem Hin­ter­grund des Tiefzin­sniveaus, gegenüber einem der Mark­tre­al­ität eher entsprechen­den Zinssatz, wur­den zulas­ten der End­kon­sumenten und damit ins­beson­dere auch der stro­minten­siv­en Indus­trien erwirtschaftet und schwächt­en den Pro­duk­tion­s­stan­dort Schweiz gegenüber dem Aus­land. Aus Sicht von Ziegelin­dus­trie Schweiz ist die Aufhe­bung der Unter- und Ober­gren­ze des risikolosen Zinssatzes bei der Berech­nung des WACC längst über­fäl­lig und entsprechend zu begrüssen.

Vernehm­las­sung
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Vernehm­las­sungsver­fahren zum Verord­nungspaket Umwelt Früh­ling 2025: Änderung der Verord­nung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA; SR 814.610)
August 2024

Posi­tion Ziegelin­dus­trie Schweiz

Ziegelin­dus­trie Schweiz beurteilt den vor­liegen­den Entwurf der Verord­nung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) in einem Punkt als kri­tisch. Der Bun­desrat begrün­det in seinem erläutern­den Bericht die Kom­pe­ten­zver­schiebung für die Bewil­li­gung des Exports von sauberem Aushub- und Aus­bruchs­ma­te­r­i­al ins gren­z­na­he Aus­land zu den Kan­to­nen mit der Vere­in­fachung des Bewil­li­gung­sprozess­es, ohne dabei die für den Export notwendi­gen Kri­te­rien anpassen zu wollen. Aus Sicht von Ziegelin­dus­trie Schweiz ist der Export von sauberem Aushub- und Aus­bruchs­ma­te­r­i­al grund­sät­zlich kri­tisch zu beurteilen, kön­nte dieses im Hin­blick auf die Kreis­laufwirtschaft kün­ftig doch allen­falls auch in der Schweiz genutzt wer­den. Gegen eine schlichte Vere­in­fachung des Bewil­li­gung­sprozess­es ist zwar nichts einzuwen­den, allerd­ings ist sicherzustellen, dass die Aus­fuhren von sauberem Aushub- und Aus­bruchs­ma­te­r­i­al auf­grund der neuen Zuständigkeit nicht zunehmen und durch die unscharfe Def­i­n­i­tion von „gren­z­na­hem Aus­land“ miss­braucht wer­den.

Vernehm­las­sung
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Vernehm­las­sungsver­fahren zum Abkom­men über Sol­i­dar­itäts­mass­nah­men zur Gewährleis­tung der sicheren Gasver­sorgung der Schweiz, Deutsch­land und Ital­ien
Juni 2024

Posi­tion Ziegelin­dus­trie Schweiz

Mit dem vor­liegen­den Abkom­men über Sol­i­dar­itäts­mass­nah­men zur Gewährleis­tung der sicheren Gasver­sorgung der Schweiz, Deutsch­land und Ital­ien soll die Ver­sorgung der Pri­vathaushalte und ander­er geschützter Ver­brauch­er im Falle ein­er schw­eren Man­gel­lage im Bere­ich Gas in den Part­ner­län­dern des Abkom­mens sichergestellt wer­den. Ein­er­seits bedeutet dies, dass die energiein­ten­siv­en Indus­trien bei einem Sol­i­dar­ität­ser­suchen der Schweiz nicht prof­i­tieren, da diese nicht zu den geschützten Ver­brauch­ern zählen und ihre Anla­gen zu diesem Zeit­punkt bere­its umgeschal­tet haben (im Falle des Vorhan­den­seins ein­er Zweistof­fan­lage), ihr Ver­brauch bere­its stark eingeschränkt (Kontin­gen­tierung) wurde oder sie ihre Pro­duk­tion bere­its ein­stellen mussten. Ander­er­seits führt die Gewährung von Sol­i­dar­ität­sleis­tun­gen im Bere­ich Gas durch die Schweiz zugun­sten von Deutsch­land und Ital­ien aber dazu, dass die gas­in­ten­siv­en Indus­trien auch in Abwe­sen­heit ein­er schw­eren Man­gel­lage inner­halb der Schweiz von staatlichen Mass­nah­men betrof­fen und damit in ihrer Pro­duk­tion erhe­blich oder gar voll­ständig eingeschränkt wer­den kön­nten. Das Abkom­men ver­weist hierzu im Falle der Schweiz auf das Lan­desver­sorgungs­ge­setz, welch­es eine mögliche Entschädi­gung durch den Bund vor­sieht. Für Ziegelin­dus­trie Schweiz ist klar, dass solche Entschädi­gun­gen im Falle von hoheitlichen Mass­nah­men zwin­gend auszuricht­en sind und eine solche die vollen Kosten inklu­sive der ent­gan­genen Pro­duk­tion­ska­paz­itäten sowie die Kosten möglich­er Schä­den an den Pro­duk­tion­san­la­gen abzudeck­en hat.

Vernehm­las­sung
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Vernehm­las­sungsver­fahren zur Kli­maschutz-Verord­nung (KlV)
April 2024

Posi­tion Ziegelin­dus­trie Schweiz

Grund­sät­zlich begrüsst Ziegelin­dus­trie Schweiz die Kli­maschutzverord­nung. In ver­schiede­nen Bere­ichen verorten wir jedoch Verbesserungspoten­zial. Es sind dies: 1) die Berück­sich­ti­gung sowohl von Non-EHS- als auch von EHS-Unternehmen 2) eine Fokussierung der Finanzhil­fen auf im Wet­tbe­werb ste­hende Unternehmen der Pri­vatwirtschaft 3) unklare Förderungskri­te­rien 4) der essen­zielle Schutz von sen­si­blen, geschäft­srel­e­van­ten Dat­en.

Vernehm­las­sung
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Vernehm­las­sungsver­fahren zur Teil­re­vi­sion des Lan­desver­sorgungs­ge­set­zes (LVG)
März 2024

Posi­tion Ziegelin­dus­trie Schweiz

Ziegelin­dus­trie Schweiz begrüsst die vor­liegende Teil­re­vi­sion des Lan­desver­sorgungs­ge­set­zes. Die Sich­er­stel­lung der Ver­sorgung der Schweiz mit aus­re­ichend Strom und Gas zu wet­tbe­werb­s­fähi­gen Preisen ist für den langfristi­gen Fortbe­stand des Indus­tri­e­s­tandortes Schweiz und damit auch für die Wahrung der Ver­sorgungssicher­heit mit für den Bau notwendi­gen Ressourcen von zen­traler Bedeu­tung. Beson­ders her­vorzuheben ist bei der vor­liegen­den Revi­sion die Klarstel­lung des Inter­ven­tion­szeit­punk­ts, wonach der Bund zwar nach wie vor sub­sidiär aber bere­its bei dro­hen­dem Ein­tritt ein­er möglichen Man­gel­lage inter­ve­nieren kann. Eben­so begrüssenswert ist die bewusst offen gewählte For­mulierung in Bezug auf die Vor­laufzeit der Inter­ven­tion bei ein­er möglichen Man­gel­lage, wom­it bess­er auf die Beson­der­heit­en der ver­schiede­nen Wirtschaftssek­toren einge­gan­gen wer­den kann. Pos­i­tiv wertet Ziegelin­dus­trie Schweiz auch die verbesserte Auf­gaben­teilung hin­sichtlich der laufend­en Analyse der Ver­sorgungslage sowie die gesteigerte Pro­fes­sion­al­isierung des Delegierten.

Vernehm­las­sung
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Vernehm­las­sungsver­fahren bezüglich der Änderun­gen des Stromver­sorgungs­ge­set­zes (Strom­re­serve)
Okto­ber 2023

Posi­tion Ziegelin­dus­trie Schweiz

Ziegelin­dus­trie Schweiz unter­stützt zwar die Bestre­bun­gen zur Stärkung der Energiev­er­sorgungssicher­heit und damit auch die Stärkung der Stromver­sorgungssicher­heit. Allerd­ings erscheint die geplante Änderung als unzure­ichend und Ziegelin­dus­trie Schweiz beantragt mehrere Änderun­gen am vor­liegen­den Entwurf. Darüber hin­aus wäre die Gewährleis­tung der Ver­sorgungssicher­heit vor­rangig im Lan­desver­sorgungs­ge­setz (LVG) und nicht im Stromver­sorgungs­ge­setz (StromVG) zu regeln. Zudem bleibt eine entschei­dende Frage nach wie vor unbeant­wortet; inwieweit die Elek­triz­ität­sun­ternehmen mit den über Jahrzehnte erwirtschafteten Gewin­nen einen wirk­samen Beitrag im Bin­nen­markt zur Steigerung der Ver­sorgungssicher­heit geleis­tet haben. Es ist höchst beden­klich, dass die Elek­triz­ität­sun­ternehmen und die Verteil­net­z­be­treiber, welche sich mehrheitlich in öffentlich­er Hand befind­en, auf Kosten der pro­duzieren­den Wirtschaft Mil­lio­nengewinne erwirtschaften, während­dem die Ver­sorgungssicher­heit gefährdet scheint und die Energiebezugskosten für die Indus­trie fortwährend steigen.

Vernehm­las­sung
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Vernehm­las­sungsver­fahren zum Verord­nungspaket Umwelt Früh­ling 2024: Verord­nung über die Sanierung von belasteten Stan­dorten (Alt­las­ten-Verord­nung, AltlV)
Okto­ber 2023

Posi­tion Ziegelin­dus­trie Schweiz

Ziegelin­dus­trie Schweiz beurteilt den vor­liegen­den Entwurf der Alt­las­ten-Verord­nung (AltlV) als nicht-zielführend und lehnt diesen ab. Zweck der AltlV ist es, dass Stan­dorte saniert wer­den, wenn sie zu schädlichen und lästi­gen Ein­wirkun­gen führen oder die Gefahr beste­ht, dass solche entste­hen.  Der vor­liegende Art. 18 Abs. 3 läuft diesem Ziel zuwider und set­zt klare Fehlanreize. Anstatt das Schad­stoff­poten­zial belasteter Stan­dorte mit­tels nach­haltiger Sanierung zu eli­m­inieren und die Ausweitung von nach­weis­lich geeigneteren Deponi­e­s­tandorten für solch­es Mate­r­i­al zu erle­ichtern, soll belastetes Mate­r­i­al wieder am Ort der Sanierung einge­baut wer­den kön­nen. Das ist wed­er für das Wohl von Men­sch noch Umwelt förder­lich und nicht im Sinne kün­ftiger Gen­er­a­tio­nen.

Vernehm­las­sung
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Vernehm­las­sungsver­fahren zur Änderung der Win­ter­re­serveverord­nung (WResV)
August 2023

Posi­tion Ziegelin­dus­trie Schweiz

Mit der Revi­sion der Win­ter­re­serveverord­nung (WResV) beab­sichtigt der Bun­desrat ein­er­seits Änderun­gen in Bezug auf tech­nis­che Aspek­te, um die prak­tis­che Umset­zung der Verord­nung zu verbessern. Ander­er­seits sollen für Inve­storen und Betreiber von Reservekraftwerken die finanziellen Risiken min­imiert wer­den. Ziegelin­dus­trie Schweiz kann die Über­legun­gen des Bun­desrates nachvol­lziehen, welche dieser Revi­sion zugrunde liegen. Allerd­ings dür­fen die Entschädi­gun­gen nicht dazu führen, dass mögliche Inve­storen zu Las­ten der End­ver­brauch­er von einem erhe­blichen Teil des Pro­jek­ts- und Investi­tion­srisiko befre­it respek­tive auf Kosten der Ver­brauch­er dage­gen abgesichert wer­den.

Vernehm­las­sung
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Darum geht es

Verord­nungsen­twürfe zu den Ver­wen­dungs­beschränkun­gen und Ver­boten, zur Sofortkontin­gen­tierung, zur Kontin­gen­tierung, zur Net­z­ab­schal­tung im Bere­ich Strom sowie zur Änderung ein­er Bes­tim­mung des Lan­desver­sorgungs­ge­set­zes
Dezem­ber 2022

Posi­tion Ziegelin­dus­trie Schweiz

Die Her­stel­lung von Back­steinen und Dachziegeln ist ein energiein­ten­siv­er Pro­duk­tion­sprozess unter Ver­wen­dung von Gas und Strom. Ziegelin­dus­trie Schweiz ist angesichts ein­er möglichen Man­gel­lage bere­it, ihren Beitrag in Bezug auf eine anteilige Reduk­tion des Stromver­brauchs zu leis­ten. Aus pro­duk­tion­stech­nis­chen Grün­den sind die Verord­nungsen­twürfe für die pro­duzierende Ziegelin­dus­trie aber weitest­ge­hend nicht prax­is­tauglich.

Vernehm­las­sung und Antwort­bo­gen
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Kon­sul­ta­tionsver­fahren zu den Verord­nungsen­twür­fen zu Ver­boten und Ver­wen­dungs­beschränkun­gen sowie Kontin­gen­tierung im Bere­ich Gas
Sep­tem­ber 2022

Posi­tion Ziegelin­dus­trie Schweiz

Die Her­stel­lung von Back­steinen und Dachziegeln ist ein energiein­ten­siv­er Pro­duk­tion­sprozess. Der Ziegelin­dus­trie Schweiz ist angesichts ein­er möglichen Man­gel­lage bere­it, ihren Beitrag in Bezug auf eine anteilige Reduk­tion des Gasver­brauchs zu leis­ten. Um eine voll­ständi­ge Stil­l­le­gung der Indus­trie und damit eine Gefährdung der Ver­sorgung der Bauwirtschaft mit den benötigten Bau­ma­te­ri­alien sowie Mil­lio­nen­schä­den an den Pro­duk­tion­san­la­gen zu ver­mei­den, gilt es jedoch einige Punk­te zu berück­sichti­gen und bedarf es einiger ger­ingfügiger Anpas­sun­gen der Verord­nungsen­twürfe.

Vernehm­las­sung
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Darum geht es

Ver­sorgung mit Erdgas
Juni 2022

Posi­tion Ziegelin­dus­trie Schweiz

Ziegelin­dus­trie Schweiz liegt sehr daran, ihren Beitrag zur Reduk­tion des Gasver­brauchs zu leis­ten. Es gilt, mit ein­er Kontin­gen­tierung massvoll umzuge­hen, um eine Stil­l­le­gung der Indus­trie und damit eine Gefährdung der Ver­sorgung der Bauwirtschaft mit den benötigten Bau­ma­te­ri­alien zu ver­mei­den.

Brief an Frau Bun­desrätin Simon­et­ta Som­maru­ga
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Darum geht es

20.433 Pa. Iv UREK‑N – Schweiz­er Kreis­laufwirtschaft fördern — Teil­re­vi­sion Umweltschutzge­setz
Feb­ru­ar 2022

Posi­tion Ziegelin­dus­trie Schweiz

Der Teil­re­vi­sion­sen­twurf zum Umweltschutzge­setz ist ins­ge­samt gese­hen ein gelun­gener, wichtiger und nüt­zlich­er Schritt hin zu mehr Kreis­laufwirtschaft, der aus Sicht der Ziegelin­dus­trie Schweiz grund­sät­zlich unter­stützt wer­den kann. Wesentliche Ele­mente wur­den adressiert und meist in adäquater Weise in konkrete Geset­ze­sar­tikel über­führt. Jene Regelun­gen, welche den Behör­den weit­erge­hende Kom­pe­ten­zregelun­gen zuord­nen, wer­den indes von Ziegelin­dus­trie Schweiz abgelehnt. Ins­ge­samt gese­hen ist die Revi­sion des USG wie von der UREK‑N vorgeschla­gen zu unter­stützen.

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