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Politik

Ziegel­industrie Schweiz nimmt Stel­lung zu den für die Branche wich­tigen poli­ti­schen Geschäften. Als natio­naler Bran­chen­ver­band setzen wir uns für die Inter­essen der produ­zie­renden kera­mi­schen Indu­strie in der Schweiz ein.

Themen

Energie-​ und Klima­po­litik. Klima­schutz ist uns wichtig. Die Mitglie­der­firmen von Ziegel­industrie Schweiz stei­gern ihre Ener­gie­ef­fi­zienz mit umfang­rei­chen prak­ti­schen Mass­nahmen. Wirt­schaft­lich trag­bare energie- und klima­po­li­ti­sche Rahmen­be­din­gungen sehen wir als Notwen­dig­keit für die Wett­be­werbs­fä­hig­keit im inter­na­tio­nalen Vergleich. Mehr zum Thema lesen Sie hier.

Bildungs­po­litik. Ziegel­industrie Schweiz bekennt sich zum dualen Bildungs­sy­stem und setzt sich aktiv dafür ein. Wir sind Träger­verein für die Ausbil­dung zum/zur Industriekeramiker/in EFZ. Darüber hinaus unter­stützen wir die Weiter­bil­dung von Maurern und Dach­deckern in Koope­ra­tion mit Gebäu­de­hülle Schweiz, dem Bildungs­zen­trum Polybau und diverser Maurer­lehr­hallen. Im univer­si­tären Bereich fördern wir den Forschungs­standort Schweiz durch die Zusam­men­ar­beit mit der ETH Zürich und der Hoch­schule Luzern.

Arbeitgeber-​ und Sozi­al­ver­si­che­rungs­po­litik. Als Arbeit­ge­ber­ver­band setzt sich Ziegel­industrie Schweiz für ange­mes­sene sowie wirt­schaft­lich trag­bare Lohn- und Lohn­ne­ben­ko­sten ein. Unser Bezugs­rahmen ist der indu­strie­weit allge­mein­ver­bind­lich erklärte Gesamt­ar­beits­ver­trag. Die Gesund­heit und Sicher­heit der Arbeit­neh­menden nehmen wir ernst und setzen – mit dem Anschluss an die Bran­chen­lö­sung Nr. 8 – die EKAS-Richtlinien für Arbeits­si­cher­heit konse­quent um.

Finanz-​ und Wirt­schafts­po­litik, Beschaf­fungs­recht. Als Bran­chen­ver­band setzt sich Ziegel­industrie Schweiz für einen freien und fairen Wett­be­werb sowie grösst­mög­liche Hand­lungs­frei­heit der Unter­nehmen ein und steht für eine zukunfts­ge­rich­tete und inno­va­tive Markt­wirt­schaft.

Siedlungs-​ und Infra­struk­tur­po­litik. Als Bran­chen­ver­band setzt sich Ziegel­industrie für eine moderne und sichere Infra­struktur in der Schweiz ein. Unser Ziel ist, dass die Mobi­lität nicht einge­schränkt wird und Baupro­jekte effi­zient umge­setzt werden können.

Aktuell

Darum geht es

Vernehm­las­sungs­ver­fahren bezüg­lich der Revi­sion der Strom­ver­sor­gungs­ver­ord­nung (Verzin­sung des Kapi­tals im Strom­netz und in geför­derten Anlagen zur Strom­erzeu­gung aus erneu­er­baren Ener­gien)
September 2024

Posi­tion Ziegel­industrie Schweiz

Ziegel­industrie Schweiz begrüsst die vorlie­gende und längst über­fäl­lige Revi­sion der Strom­ver­sor­gungs­ver­ord­nung (StromVV) und die damit einher­ge­hende Umstel­lung auf den TMR-Ansatz zur Berech­nung des WACC zur Verzin­sung des in Strom­netze inve­stierten risi­ko­losen Eigen- und Fremd­ka­pi­tals. Die Abschaf­fung der Unter- und Ober­grenze bei der Berech­nung des risi­ko­losen Zins­satzes und der Umstel­lung auf den TMR-Ansatz führt endlich zu einer markt­ge­rech­teren Verzin­sung des inve­stierten Kapi­tals, was zu einer Senkung der Netz­nut­zungs­ko­sten beiträgt, welche einen wesent­li­chen Bestand­teil des Strom­preises darstellen. Gleich­zeitig bietet die Verzin­sung nach wie vor genü­gend Anreiz für Inve­sti­tionen in die bestehende Infra­struktur und den notwen­digen Netz­ausbau.

Die bisher gene­rierten Mehr­ein­nahmen durch die Strom­netz­be­treiber, aufgrund der Unter­grenze und vor dem Hinter­grund des Tief­zins­ni­veaus, gegen­über einem der Markt­rea­lität eher entspre­chenden Zins­satz, wurden zula­sten der Endkon­su­menten und damit insbe­son­dere auch der strom­in­ten­siven Indu­strien erwirt­schaftet und schwächten den Produk­ti­ons­standort Schweiz gegen­über dem Ausland. Aus Sicht von Ziegel­industrie Schweiz ist die Aufhe­bung der Unter- und Ober­grenze des risi­ko­losen Zins­satzes bei der Berech­nung des WACC längst über­fällig und entspre­chend zu begrüssen.

Vernehm­las­sung
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Darum geht es

Vernehm­las­sungs­ver­fahren zum Verord­nungs­paket Umwelt Früh­ling 2025: Ände­rung der Verord­nung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA; SR 814.610)
August 2024

Posi­tion Ziegel­industrie Schweiz

Ziegel­industrie Schweiz beur­teilt den vorlie­genden Entwurf der Verord­nung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) in einem Punkt als kritisch. Der Bundesrat begründet in seinem erläu­ternden Bericht die Kompe­tenz­ver­schie­bung für die Bewil­li­gung des Exports von sauberem Aushub- und Ausbruchs­ma­te­rial ins grenz­nahe Ausland zu den Kantonen mit der Verein­fa­chung des Bewil­li­gungs­pro­zesses, ohne dabei die für den Export notwen­digen Krite­rien anpassen zu wollen. Aus Sicht von Ziegel­industrie Schweiz ist der Export von sauberem Aushub- und Ausbruchs­ma­te­rial grund­sätz­lich kritisch zu beur­teilen, könnte dieses im Hinblick auf die Kreis­lauf­wirt­schaft künftig doch allen­falls auch in der Schweiz genutzt werden. Gegen eine schlichte Verein­fa­chung des Bewil­li­gungs­pro­zesses ist zwar nichts einzu­wenden, aller­dings ist sicher­zu­stellen, dass die Ausfuhren von sauberem Aushub- und Ausbruchs­ma­te­rial aufgrund der neuen Zustän­dig­keit nicht zunehmen und durch die unscharfe Defi­ni­tion von „grenz­nahem Ausland“ miss­braucht werden.

Vernehm­las­sung
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Darum geht es

Vernehm­las­sungs­ver­fahren zum Abkommen über Soli­da­ri­täts­mass­nahmen zur Gewähr­lei­stung der sicheren Gasver­sor­gung der Schweiz, Deutsch­land und Italien
Juni 2024

Posi­tion Ziegel­industrie Schweiz

Mit dem vorlie­genden Abkommen über Soli­da­ri­täts­mass­nahmen zur Gewähr­lei­stung der sicheren Gasver­sor­gung der Schweiz, Deutsch­land und Italien soll die Versor­gung der Privat­haus­halte und anderer geschützter Verbrau­cher im Falle einer schweren Mangel­lage im Bereich Gas in den Part­ner­län­dern des Abkom­mens sicher­ge­stellt werden. Einer­seits bedeutet dies, dass die ener­gie­in­ten­siven Indu­strien bei einem Soli­da­ri­täts­er­su­chen der Schweiz nicht profi­tieren, da diese nicht zu den geschützten Verbrau­chern zählen und ihre Anlagen zu diesem Zeit­punkt bereits umge­schaltet haben (im Falle des Vorhan­den­seins einer Zwei­stoff­an­lage), ihr Verbrauch bereits stark einge­schränkt (Kontin­gen­tie­rung) wurde oder sie ihre Produk­tion bereits einstellen mussten. Ande­rer­seits führt die Gewäh­rung von Soli­da­ri­täts­lei­stungen im Bereich Gas durch die Schweiz zugun­sten von Deutsch­land und Italien aber dazu, dass die gasin­ten­siven Indu­strien auch in Abwe­sen­heit einer schweren Mangel­lage inner­halb der Schweiz von staat­li­chen Mass­nahmen betroffen und damit in ihrer Produk­tion erheb­lich oder gar voll­ständig einge­schränkt werden könnten. Das Abkommen verweist hierzu im Falle der Schweiz auf das Landes­ver­sor­gungs­ge­setz, welches eine mögliche Entschä­di­gung durch den Bund vorsieht. Für Ziegel­industrie Schweiz ist klar, dass solche Entschä­di­gungen im Falle von hoheit­li­chen Mass­nahmen zwin­gend auszu­richten sind und eine solche die vollen Kosten inklu­sive der entgan­genen Produk­ti­ons­ka­pa­zi­täten sowie die Kosten mögli­cher Schäden an den Produk­ti­ons­an­lagen abzu­decken hat.

Vernehm­las­sung
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Darum geht es

Vernehm­las­sungs­ver­fahren zur Klimaschutz-Verordnung (KlV)
April 2024

Posi­tion Ziegel­industrie Schweiz

Grund­sätz­lich begrüsst Ziegel­industrie Schweiz die Klima­schutz­ver­ord­nung. In verschie­denen Berei­chen verorten wir jedoch Verbes­se­rungs­po­ten­zial. Es sind dies: 1) die Berück­sich­ti­gung sowohl von Non-EHS- als auch von EHS-Unternehmen 2) eine Fokus­sie­rung der Finanz­hilfen auf im Wett­be­werb stehende Unter­nehmen der Privat­wirt­schaft 3) unklare Förde­rungs­kri­te­rien 4) der essen­zi­elle Schutz von sensi­blen, geschäfts­re­le­vanten Daten.

Vernehm­las­sung
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Darum geht es

Vernehm­las­sungs­ver­fahren zur Teil­re­vi­sion des Landes­ver­sor­gungs­ge­setzes (LVG)
März 2024

Posi­tion Ziegel­industrie Schweiz

Ziegel­industrie Schweiz begrüsst die vorlie­gende Teil­re­vi­sion des Landes­ver­sor­gungs­ge­setzes. Die Sicher­stel­lung der Versor­gung der Schweiz mit ausrei­chend Strom und Gas zu wett­be­werbs­fä­higen Preisen ist für den lang­fri­stigen Fort­be­stand des Indu­strie­stand­ortes Schweiz und damit auch für die Wahrung der Versor­gungs­si­cher­heit mit für den Bau notwen­digen Ressourcen von zentraler Bedeu­tung. Beson­ders hervor­zu­heben ist bei der vorlie­genden Revi­sion die Klar­stel­lung des Inter­ven­ti­ons­zeit­punkts, wonach der Bund zwar nach wie vor subsi­diär aber bereits bei drohendem Eintritt einer mögli­chen Mangel­lage inter­ve­nieren kann. Ebenso begrüs­sens­wert ist die bewusst offen gewählte Formu­lie­rung in Bezug auf die Vorlauf­zeit der Inter­ven­tion bei einer mögli­chen Mangel­lage, womit besser auf die Beson­der­heiten der verschie­denen Wirt­schafts­sek­toren einge­gangen werden kann. Positiv wertet Ziegel­industrie Schweiz auch die verbes­serte Aufga­ben­tei­lung hinsicht­lich der laufenden Analyse der Versor­gungs­lage sowie die gestei­gerte Profes­sio­na­li­sie­rung des Dele­gierten.

Vernehm­las­sung
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Vernehm­las­sungs­ver­fahren bezüg­lich der Ände­rungen des Strom­ver­sor­gungs­ge­setzes (Strom­re­serve)
Oktober 2023

Posi­tion Ziegel­industrie Schweiz

Ziegel­industrie Schweiz unter­stützt zwar die Bestre­bungen zur Stär­kung der Ener­gie­ver­sor­gungs­si­cher­heit und damit auch die Stär­kung der Strom­ver­sor­gungs­si­cher­heit. Aller­dings erscheint die geplante Ände­rung als unzu­rei­chend und Ziegel­industrie Schweiz bean­tragt mehrere Ände­rungen am vorlie­genden Entwurf. Darüber hinaus wäre die Gewähr­lei­stung der Versor­gungs­si­cher­heit vorrangig im Landes­ver­sor­gungs­ge­setz (LVG) und nicht im Strom­ver­sor­gungs­ge­setz (StromVG) zu regeln. Zudem bleibt eine entschei­dende Frage nach wie vor unbe­ant­wortet; inwie­weit die Elek­tri­zi­täts­un­ter­nehmen mit den über Jahr­zehnte erwirt­schaf­teten Gewinnen einen wirk­samen Beitrag im Binnen­markt zur Stei­ge­rung der Versor­gungs­si­cher­heit gelei­stet haben. Es ist höchst bedenk­lich, dass die Elek­tri­zi­täts­un­ter­nehmen und die Verteil­netz­be­treiber, welche sich mehr­heit­lich in öffent­li­cher Hand befinden, auf Kosten der produ­zie­renden Wirt­schaft Millio­nen­ge­winne erwirt­schaften, währenddem die Versor­gungs­si­cher­heit gefährdet scheint und die Ener­gie­be­zugs­ko­sten für die Indu­strie fort­wäh­rend steigen.

Vernehm­las­sung
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Vernehm­las­sungs­ver­fahren zum Verord­nungs­paket Umwelt Früh­ling 2024: Verord­nung über die Sanie­rung von bela­steten Stand­orten (Altlasten-Verordnung, AltlV)
Oktober 2023

Posi­tion Ziegel­industrie Schweiz

Ziegel­industrie Schweiz beur­teilt den vorlie­genden Entwurf der Altlasten-Verordnung (AltlV) als nicht-zielführend und lehnt diesen ab. Zweck der AltlV ist es, dass Stand­orte saniert werden, wenn sie zu schäd­li­chen und lästigen Einwir­kungen führen oder die Gefahr besteht, dass solche entstehen.  Der vorlie­gende Art. 18 Abs. 3 läuft diesem Ziel zuwider und setzt klare Fehl­an­reize. Anstatt das Schad­stoff­po­ten­zial bela­steter Stand­orte mittels nach­hal­tiger Sanie­rung zu elimi­nieren und die Auswei­tung von nach­weis­lich geeig­ne­teren Depo­nie­stand­orten für solches Mate­rial zu erleich­tern, soll bela­stetes Mate­rial wieder am Ort der Sanie­rung einge­baut werden können. Das ist weder für das Wohl von Mensch noch Umwelt förder­lich und nicht im Sinne künf­tiger Gene­ra­tionen.

Vernehm­las­sung
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Vernehm­las­sungs­ver­fahren zur Ände­rung der Winter­re­ser­ve­ver­ord­nung (WResV)
August 2023

Posi­tion Ziegel­industrie Schweiz

Mit der Revi­sion der Winter­re­ser­ve­ver­ord­nung (WResV) beab­sich­tigt der Bundesrat einer­seits Ände­rungen in Bezug auf tech­ni­sche Aspekte, um die prak­ti­sche Umset­zung der Verord­nung zu verbes­sern. Ande­rer­seits sollen für Inve­storen und Betreiber von Reser­ve­kraft­werken die finan­zi­ellen Risiken mini­miert werden. Ziegel­industrie Schweiz kann die Über­le­gungen des Bundes­rates nach­voll­ziehen, welche dieser Revi­sion zugrunde liegen. Aller­dings dürfen die Entschä­di­gungen nicht dazu führen, dass mögliche Inve­storen zu Lasten der Endver­brau­cher von einem erheb­li­chen Teil des Projekts- und Inve­sti­ti­ons­ri­siko befreit respek­tive auf Kosten der Verbrau­cher dagegen abge­si­chert werden.

Vernehm­las­sung
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Darum geht es

Verord­nungs­ent­würfe zu den Verwen­dungs­be­schrän­kungen und Verboten, zur Sofort­kon­tin­gen­tie­rung, zur Kontin­gen­tie­rung, zur Netz­ab­schal­tung im Bereich Strom sowie zur Ände­rung einer Bestim­mung des Landes­ver­sor­gungs­ge­setzes
Dezember 2022

Posi­tion Ziegel­industrie Schweiz

Die Herstel­lung von Back­steinen und Dach­zie­geln ist ein ener­gie­in­ten­siver Produk­ti­ons­pro­zess unter Verwen­dung von Gas und Strom. Ziegel­industrie Schweiz ist ange­sichts einer mögli­chen Mangel­lage bereit, ihren Beitrag in Bezug auf eine antei­lige Reduk­tion des Strom­ver­brauchs zu leisten. Aus produk­ti­ons­tech­ni­schen Gründen sind die Verord­nungs­ent­würfe für die produ­zie­rende Ziegel­industrie aber weitest­ge­hend nicht praxis­taug­lich.

Vernehm­las­sung und Antwort­bogen
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Antwort­bogen lesen

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Konsul­ta­ti­ons­ver­fahren zu den Verord­nungs­ent­würfen zu Verboten und Verwen­dungs­be­schrän­kungen sowie Kontin­gen­tie­rung im Bereich Gas
September 2022

Posi­tion Ziegel­industrie Schweiz

Die Herstel­lung von Back­steinen und Dach­zie­geln ist ein ener­gie­in­ten­siver Produk­ti­ons­pro­zess. Der Ziegel­industrie Schweiz ist ange­sichts einer mögli­chen Mangel­lage bereit, ihren Beitrag in Bezug auf eine antei­lige Reduk­tion des Gasver­brauchs zu leisten. Um eine voll­stän­dige Stilllegung der Indu­strie und damit eine Gefähr­dung der Versor­gung der Bauwirt­schaft mit den benö­tigten Bauma­te­ria­lien sowie Millio­nen­schäden an den Produk­ti­ons­an­lagen zu vermeiden, gilt es jedoch einige Punkte zu berück­sich­tigen und bedarf es einiger gering­fü­giger Anpas­sungen der Verord­nungs­ent­würfe.

Vernehm­las­sung
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Darum geht es

Versor­gung mit Erdgas
Juni 2022

Posi­tion Ziegel­industrie Schweiz

Ziegel­industrie Schweiz liegt sehr daran, ihren Beitrag zur Reduk­tion des Gasver­brauchs zu leisten. Es gilt, mit einer Kontin­gen­tie­rung mass­voll umzu­gehen, um eine Stilllegung der Indu­strie und damit eine Gefähr­dung der Versor­gung der Bauwirt­schaft mit den benö­tigten Bauma­te­ria­lien zu vermeiden.

Brief an Frau Bundes­rätin Simo­netta Somma­ruga
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Darum geht es

20.433 Pa. Iv UREK‑N – Schweizer Kreis­lauf­wirt­schaft fördern – Teil­re­vi­sion Umwelt­schutz­ge­setz
Februar 2022

Posi­tion Ziegel­industrie Schweiz

Der Teil­re­vi­si­ons­ent­wurf zum Umwelt­schutz­ge­setz ist insge­samt gesehen ein gelun­gener, wich­tiger und nütz­li­cher Schritt hin zu mehr Kreis­lauf­wirt­schaft, der aus Sicht der Ziegel­industrie Schweiz grund­sätz­lich unter­stützt werden kann. Wesent­liche Elemente wurden adres­siert und meist in adäquater Weise in konkrete Geset­zes­ar­tikel über­führt. Jene Rege­lungen, welche den Behörden weiter­ge­hende Kompe­tenz­re­ge­lungen zuordnen, werden indes von Ziegel­industrie Schweiz abge­lehnt. Insge­samt gesehen ist die Revi­sion des USG wie von der UREK‑N vorge­schlagen zu unter­stützen.

Vernehm­las­sung
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