Ziegelindustrie Schweiz nimmt Stellung zu den für die Branche wichtigen politischen Geschäften. Als nationaler Branchenverband setzen wir uns für die Interessen der produzierenden keramischen Industrie in der Schweiz ein.
Themen
Energie- und Klimapolitik. Klimaschutz ist uns wichtig. Die Mitgliederfirmen von Ziegelindustrie Schweiz steigern ihre Energieeffizienz mit umfangreichen praktischen Massnahmen. Wirtschaftlich tragbare energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen sehen wir als Notwendigkeit für die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich. Mehr zum Thema lesen Sie hier.
Bildungspolitik. Ziegelindustrie Schweiz bekennt sich zum dualen Bildungssystem und setzt sich aktiv dafür ein. Wir sind Trägerverein für die Ausbildung zum/zur Industriekeramiker/in EFZ. Darüber hinaus unterstützen wir die Weiterbildung von Maurer/innen und Dachdecker/innen in Kooperation mit Gebäudehülle Schweiz, dem Bildungszentrum Polybau und diverser Maurerlehrhallen. Im universitären Bereich fördern wir den Forschungsstandort Schweiz durch die Zusammenarbeit mit der ETH Zürich und der Hochschule Luzern.
Arbeitgeber- und Sozialversicherungspolitik. Als Arbeitgeberverband setzt sich Ziegelindustrie Schweiz für angemessene sowie wirtschaftlich tragbare Lohn- und Lohnnebenkosten ein. Unser Bezugsrahmen ist der industrieweit allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsvertrag. Die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmenden nehmen wir ernst und setzen — mit dem Anschluss an die Branchenlösung Nr. 8 — die EKAS-Richtlinien für Arbeitssicherheit konsequent um.
Finanz- und Wirtschaftspolitik, Beschaffungsrecht. Als Branchenverband setzt sich Ziegelindustrie Schweiz für einen freien und fairen Wettbewerb sowie grösstmögliche Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und steht für eine zukunftsgerichtete und innovative Marktwirtschaft.
Siedlungs- und Infrastrukturpolitik. Als Branchenverband setzt sich Ziegelindustrie für eine moderne und sichere Infrastruktur in der Schweiz ein. Unser Ziel ist, dass die Mobilität nicht eingeschränkt wird und Bauprojekte effizient umgesetzt werden können.
Aktuell
Darum geht es
Vernehmlassungsverfahren bezüglich der Verordnung über den Betrieb der Reservekraftwerke zur Erzeugung elektrischer Energie für den Markt in einer schweren Strommangellage
November 2024
Position Ziegelindustrie Schweiz
Ziegelindustrie Schweiz unterstützt die Stromreserve. Diese muss aber technologieoffen ausgestaltet sein. Darüber hinaus sollen deren Kosten durch jene getragen werden, die im Falle einer Mangellage auch tatsächlich davon profitieren, währenddem die anderen davon zu befreien sind. In diesem Sinne sind im vorliegenden Entwurf folgende Anpassungen vorzunehmen: 1) Der Einsatzzeitpunkt der Reservekraftwerke ist klar zu definieren. 2) Die Reservekraftwerke sollen zum Einsatz kommen, bevor der Bundesrat zu einschneidenden Massnahmen wie Verboten und Verbrauchseinschränkungen sowie Kontingentierungen greift und zur frühzeitigen Abwendung ebensolcher Massnahmen.
Vernehmlassung
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Darum geht es
Vernehmlassungsverfahren zu den Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024
Oktober 2024
Position Ziegelindustrie Schweiz
Ziegelindustrie Schweiz unterstützt die grundlegende Stossrichtung der Vorlage für die Umsetzung des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2024, verortet jedoch Anpassungsbedarf in folgenden Punkten: 1) Stabile Rahmenbedingungen und fairer Wettbewerb 2) Förderung der inländischen Biomethanproduktion im Hinblick auf die Dekarbonisierung der industriellen Hochtemperaturprozesse 3) Verwendung der Einnahmen aus dem EHS zur Dekarbonisierung der Industrie 4) Berücksichtigung der Einlagerung von CO2 aus schwervermeidbaren Emissionen und 5) Schutz von sensiblen, geschäftsrelevanten Daten.
Vernehmlassung
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Darum geht es
Vernehmlassungsverfahren bezüglich der Revision der Stromversorgungsverordnung (Verzinsung des Kapitals im Stromnetz und in geförderten Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien)
September 2024
Position Ziegelindustrie Schweiz
Ziegelindustrie Schweiz begrüsst die vorliegende und längst überfällige Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV) und die damit einhergehende Umstellung auf den TMR-Ansatz zur Berechnung des WACC zur Verzinsung des in Stromnetze investierten risikolosen Eigen- und Fremdkapitals. Die Abschaffung der Unter- und Obergrenze bei der Berechnung des risikolosen Zinssatzes und der Umstellung auf den TMR-Ansatz führt endlich zu einer marktgerechteren Verzinsung des investierten Kapitals, was zu einer Senkung der Netznutzungskosten beiträgt, welche einen wesentlichen Bestandteil des Strompreises darstellen. Gleichzeitig bietet die Verzinsung nach wie vor genügend Anreiz für Investitionen in die bestehende Infrastruktur und den notwendigen Netzausbau.
Die bisher generierten Mehreinnahmen durch die Stromnetzbetreiber, aufgrund der Untergrenze und vor dem Hintergrund des Tiefzinsniveaus, gegenüber einem der Marktrealität eher entsprechenden Zinssatz, wurden zulasten der Endkonsumenten und damit insbesondere auch der stromintensiven Industrien erwirtschaftet und schwächten den Produktionsstandort Schweiz gegenüber dem Ausland. Aus Sicht von Ziegelindustrie Schweiz ist die Aufhebung der Unter- und Obergrenze des risikolosen Zinssatzes bei der Berechnung des WACC längst überfällig und entsprechend zu begrüssen.
Vernehmlassung
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Darum geht es
Vernehmlassungsverfahren zum Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025: Änderung der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA; SR 814.610)
August 2024
Position Ziegelindustrie Schweiz
Ziegelindustrie Schweiz beurteilt den vorliegenden Entwurf der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) in einem Punkt als kritisch. Der Bundesrat begründet in seinem erläuternden Bericht die Kompetenzverschiebung für die Bewilligung des Exports von sauberem Aushub- und Ausbruchsmaterial ins grenznahe Ausland zu den Kantonen mit der Vereinfachung des Bewilligungsprozesses, ohne dabei die für den Export notwendigen Kriterien anpassen zu wollen. Aus Sicht von Ziegelindustrie Schweiz ist der Export von sauberem Aushub- und Ausbruchsmaterial grundsätzlich kritisch zu beurteilen, könnte dieses im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaft künftig doch allenfalls auch in der Schweiz genutzt werden. Gegen eine schlichte Vereinfachung des Bewilligungsprozesses ist zwar nichts einzuwenden, allerdings ist sicherzustellen, dass die Ausfuhren von sauberem Aushub- und Ausbruchsmaterial aufgrund der neuen Zuständigkeit nicht zunehmen und durch die unscharfe Definition von „grenznahem Ausland“ missbraucht werden.
Vernehmlassung
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Darum geht es
Vernehmlassungsverfahren zum Abkommen über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung der Schweiz, Deutschland und Italien
Juni 2024
Position Ziegelindustrie Schweiz
Mit dem vorliegenden Abkommen über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung der Schweiz, Deutschland und Italien soll die Versorgung der Privathaushalte und anderer geschützter Verbraucher im Falle einer schweren Mangellage im Bereich Gas in den Partnerländern des Abkommens sichergestellt werden. Einerseits bedeutet dies, dass die energieintensiven Industrien bei einem Solidaritätsersuchen der Schweiz nicht profitieren, da diese nicht zu den geschützten Verbrauchern zählen und ihre Anlagen zu diesem Zeitpunkt bereits umgeschaltet haben (im Falle des Vorhandenseins einer Zweistoffanlage), ihr Verbrauch bereits stark eingeschränkt (Kontingentierung) wurde oder sie ihre Produktion bereits einstellen mussten. Andererseits führt die Gewährung von Solidaritätsleistungen im Bereich Gas durch die Schweiz zugunsten von Deutschland und Italien aber dazu, dass die gasintensiven Industrien auch in Abwesenheit einer schweren Mangellage innerhalb der Schweiz von staatlichen Massnahmen betroffen und damit in ihrer Produktion erheblich oder gar vollständig eingeschränkt werden könnten. Das Abkommen verweist hierzu im Falle der Schweiz auf das Landesversorgungsgesetz, welches eine mögliche Entschädigung durch den Bund vorsieht. Für Ziegelindustrie Schweiz ist klar, dass solche Entschädigungen im Falle von hoheitlichen Massnahmen zwingend auszurichten sind und eine solche die vollen Kosten inklusive der entgangenen Produktionskapazitäten sowie die Kosten möglicher Schäden an den Produktionsanlagen abzudecken hat.
Vernehmlassung
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Darum geht es
Vernehmlassungsverfahren zur Klimaschutz-Verordnung (KlV)
April 2024
Position Ziegelindustrie Schweiz
Grundsätzlich begrüsst Ziegelindustrie Schweiz die Klimaschutzverordnung. In verschiedenen Bereichen verorten wir jedoch Verbesserungspotenzial. Es sind dies: 1) die Berücksichtigung sowohl von Non-EHS- als auch von EHS-Unternehmen 2) eine Fokussierung der Finanzhilfen auf im Wettbewerb stehende Unternehmen der Privatwirtschaft 3) unklare Förderungskriterien 4) der essenzielle Schutz von sensiblen, geschäftsrelevanten Daten.
Vernehmlassung
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Darum geht es
Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes (LVG)
März 2024
Position Ziegelindustrie Schweiz
Ziegelindustrie Schweiz begrüsst die vorliegende Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes. Die Sicherstellung der Versorgung der Schweiz mit ausreichend Strom und Gas zu wettbewerbsfähigen Preisen ist für den langfristigen Fortbestand des Industriestandortes Schweiz und damit auch für die Wahrung der Versorgungssicherheit mit für den Bau notwendigen Ressourcen von zentraler Bedeutung. Besonders hervorzuheben ist bei der vorliegenden Revision die Klarstellung des Interventionszeitpunkts, wonach der Bund zwar nach wie vor subsidiär aber bereits bei drohendem Eintritt einer möglichen Mangellage intervenieren kann. Ebenso begrüssenswert ist die bewusst offen gewählte Formulierung in Bezug auf die Vorlaufzeit der Intervention bei einer möglichen Mangellage, womit besser auf die Besonderheiten der verschiedenen Wirtschaftssektoren eingegangen werden kann. Positiv wertet Ziegelindustrie Schweiz auch die verbesserte Aufgabenteilung hinsichtlich der laufenden Analyse der Versorgungslage sowie die gesteigerte Professionalisierung des Delegierten.
Vernehmlassung
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Darum geht es
Vernehmlassungsverfahren bezüglich der Änderungen des Stromversorgungsgesetzes (Stromreserve)
Oktober 2023
Position Ziegelindustrie Schweiz
Ziegelindustrie Schweiz unterstützt zwar die Bestrebungen zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit und damit auch die Stärkung der Stromversorgungssicherheit. Allerdings erscheint die geplante Änderung als unzureichend und Ziegelindustrie Schweiz beantragt mehrere Änderungen am vorliegenden Entwurf. Darüber hinaus wäre die Gewährleistung der Versorgungssicherheit vorrangig im Landesversorgungsgesetz (LVG) und nicht im Stromversorgungsgesetz (StromVG) zu regeln. Zudem bleibt eine entscheidende Frage nach wie vor unbeantwortet; inwieweit die Elektrizitätsunternehmen mit den über Jahrzehnte erwirtschafteten Gewinnen einen wirksamen Beitrag im Binnenmarkt zur Steigerung der Versorgungssicherheit geleistet haben. Es ist höchst bedenklich, dass die Elektrizitätsunternehmen und die Verteilnetzbetreiber, welche sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befinden, auf Kosten der produzierenden Wirtschaft Millionengewinne erwirtschaften, währenddem die Versorgungssicherheit gefährdet scheint und die Energiebezugskosten für die Industrie fortwährend steigen.
Vernehmlassung
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Darum geht es
Vernehmlassungsverfahren zum Verordnungspaket Umwelt Frühling 2024: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV)
Oktober 2023
Position Ziegelindustrie Schweiz
Ziegelindustrie Schweiz beurteilt den vorliegenden Entwurf der Altlasten-Verordnung (AltlV) als nicht-zielführend und lehnt diesen ab. Zweck der AltlV ist es, dass Standorte saniert werden, wenn sie zu schädlichen und lästigen Einwirkungen führen oder die Gefahr besteht, dass solche entstehen. Der vorliegende Art. 18 Abs. 3 läuft diesem Ziel zuwider und setzt klare Fehlanreize. Anstatt das Schadstoffpotenzial belasteter Standorte mittels nachhaltiger Sanierung zu eliminieren und die Ausweitung von nachweislich geeigneteren Deponiestandorten für solches Material zu erleichtern, soll belastetes Material wieder am Ort der Sanierung eingebaut werden können. Das ist weder für das Wohl von Mensch noch Umwelt förderlich und nicht im Sinne künftiger Generationen.
Vernehmlassung
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Darum geht es
Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Winterreserveverordnung (WResV)
August 2023
Position Ziegelindustrie Schweiz
Mit der Revision der Winterreserveverordnung (WResV) beabsichtigt der Bundesrat einerseits Änderungen in Bezug auf technische Aspekte, um die praktische Umsetzung der Verordnung zu verbessern. Andererseits sollen für Investoren und Betreiber von Reservekraftwerken die finanziellen Risiken minimiert werden. Ziegelindustrie Schweiz kann die Überlegungen des Bundesrates nachvollziehen, welche dieser Revision zugrunde liegen. Allerdings dürfen die Entschädigungen nicht dazu führen, dass mögliche Investoren zu Lasten der Endverbraucher von einem erheblichen Teil des Projekts- und Investitionsrisiko befreit respektive auf Kosten der Verbraucher dagegen abgesichert werden.
Vernehmlassung
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Darum geht es
Verordnungsentwürfe zu den Verwendungsbeschränkungen und Verboten, zur Sofortkontingentierung, zur Kontingentierung, zur Netzabschaltung im Bereich Strom sowie zur Änderung einer Bestimmung des Landesversorgungsgesetzes
Dezember 2022
Position Ziegelindustrie Schweiz
Die Herstellung von Backsteinen und Dachziegeln ist ein energieintensiver Produktionsprozess unter Verwendung von Gas und Strom. Ziegelindustrie Schweiz ist angesichts einer möglichen Mangellage bereit, ihren Beitrag in Bezug auf eine anteilige Reduktion des Stromverbrauchs zu leisten. Aus produktionstechnischen Gründen sind die Verordnungsentwürfe für die produzierende Ziegelindustrie aber weitestgehend nicht praxistauglich.
Vernehmlassung und Antwortbogen
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Antwortbogen lesen
Darum geht es
Konsultationsverfahren zu den Verordnungsentwürfen zu Verboten und Verwendungsbeschränkungen sowie Kontingentierung im Bereich Gas
September 2022
Position Ziegelindustrie Schweiz
Die Herstellung von Backsteinen und Dachziegeln ist ein energieintensiver Produktionsprozess. Der Ziegelindustrie Schweiz ist angesichts einer möglichen Mangellage bereit, ihren Beitrag in Bezug auf eine anteilige Reduktion des Gasverbrauchs zu leisten. Um eine vollständige Stilllegung der Industrie und damit eine Gefährdung der Versorgung der Bauwirtschaft mit den benötigten Baumaterialien sowie Millionenschäden an den Produktionsanlagen zu vermeiden, gilt es jedoch einige Punkte zu berücksichtigen und bedarf es einiger geringfügiger Anpassungen der Verordnungsentwürfe.
Vernehmlassung
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Darum geht es
Versorgung mit Erdgas
Juni 2022
Position Ziegelindustrie Schweiz
Ziegelindustrie Schweiz liegt sehr daran, ihren Beitrag zur Reduktion des Gasverbrauchs zu leisten. Es gilt, mit einer Kontingentierung massvoll umzugehen, um eine Stilllegung der Industrie und damit eine Gefährdung der Versorgung der Bauwirtschaft mit den benötigten Baumaterialien zu vermeiden.
Brief an Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga
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Darum geht es
20.433 Pa. Iv UREK‑N – Schweizer Kreislaufwirtschaft fördern — Teilrevision Umweltschutzgesetz
Februar 2022
Position Ziegelindustrie Schweiz
Der Teilrevisionsentwurf zum Umweltschutzgesetz ist insgesamt gesehen ein gelungener, wichtiger und nützlicher Schritt hin zu mehr Kreislaufwirtschaft, der aus Sicht der Ziegelindustrie Schweiz grundsätzlich unterstützt werden kann. Wesentliche Elemente wurden adressiert und meist in adäquater Weise in konkrete Gesetzesartikel überführt. Jene Regelungen, welche den Behörden weitergehende Kompetenzregelungen zuordnen, werden indes von Ziegelindustrie Schweiz abgelehnt. Insgesamt gesehen ist die Revision des USG wie von der UREK‑N vorgeschlagen zu unterstützen.
Vernehmlassung
Stellungnahme lesen