Skip to main content

Politik

Ziegelindustrie Schweiz nimmt Stellung zu den für die Branche wichtigen politischen Geschäften. Als nationaler Branchenverband setzen wir uns für die Interessen der produzierenden keramischen Industrie in der Schweiz ein.

Themen

Ener­gie-​ und Kli­ma­po­li­tik. Kli­ma­schutz ist uns wich­tig. Die Mit­glie­der­fir­men von Zie­gel­in­du­strie Schweiz stei­gern ihre Ener­gie­ef­fi­zi­enz mit umfang­rei­chen prak­ti­schen Mass­nah­men. Wirt­schaft­lich trag­bare ener­gie- und kli­ma­po­li­ti­sche Rah­men­be­din­gun­gen sehen wir als Not­wen­dig­keit für die Wett­be­werbs­fä­hig­keit im inter­na­tio­na­len Ver­gleich. Mehr zum Thema lesen Sie hier.

Bil­dungs­po­li­tik. Zie­gel­in­du­strie Schweiz bekennt sich zum dua­len Bil­dungs­sy­stem und setzt sich aktiv dafür ein. Wir sind Trä­ger­ver­ein für die Aus­bil­dung zum/zur Industriekeramiker/in EFZ. Dar­über hin­aus unter­stüt­zen wir die Wei­ter­bil­dung von Maurer/innen und Dachdecker/innen in Koope­ra­tion mit Gebäu­de­hülle Schweiz, dem Bil­dungs­zen­trum Poly­bau und diver­ser Mau­rer­lehr­hal­len. Im uni­ver­si­tä­ren Bereich för­dern wir den For­schungs­stand­ort Schweiz durch die Zusam­men­ar­beit mit der ETH Zürich und der Hoch­schule Luzern.

Arbeit­ge­ber-​ und Sozi­al­ver­si­che­rungs­po­li­tik. Als Arbeit­ge­ber­ver­band setzt sich Zie­gel­in­du­strie Schweiz für ange­mes­sene sowie wirt­schaft­lich trag­bare Lohn- und Lohn­ne­ben­ko­sten ein. Unser Bezugs­rah­men ist der indu­strie­weit all­ge­mein­ver­bind­lich erklärte Gesamt­ar­beits­ver­trag. Die Gesund­heit und Sicher­heit der Arbeit­neh­men­den neh­men wir ernst und set­zen — mit dem Anschluss an die Bran­chen­lö­sung Nr. 8 — die EKAS-Richt­li­nien für Arbeits­si­cher­heit kon­se­quent um.

Finanz-​ und Wirt­schafts­po­li­tik, Beschaf­fungs­recht. Als Bran­chen­ver­band setzt sich Zie­gel­in­du­strie Schweiz für einen freien und fai­ren Wett­be­werb sowie grösst­mög­li­che Hand­lungs­frei­heit der Unter­neh­men ein und steht für eine zukunfts­ge­rich­tete und inno­va­tive Markt­wirt­schaft.

Sied­lungs-​ und Infra­struk­tur­po­li­tik. Als Bran­chen­ver­band setzt sich Zie­gel­in­du­strie für eine moderne und sichere Infra­struk­tur in der Schweiz ein. Unser Ziel ist, dass die Mobi­li­tät nicht ein­ge­schränkt wird und Bau­pro­jekte effi­zi­ent umge­setzt wer­den kön­nen.

Aktuell

Darum geht es

Ver­nehm­las­sungs­ver­fah­ren bezüg­lich des neuen Bun­des­ge­set­zes über den CO₂-Grenz­aus­gleich bei der Ein­fuhr von Zement­wa­ren (CO₂-GAZG)
Februar 2026

Posi­tion Zie­gel­in­du­strie Schweiz

Zie­gel­in­du­strie Schweiz begrüsst, dass die Kom­mis­sion für Umwelt, Raum­pla­nung und Ener­gie des Natio­nal­ra­tes grund­sätz­lich aner­kennt, dass die ambi­tio­nierte Schwei­zer Klima- und Ener­gie­po­li­tik nega­tive Aus­wir­kun­gen auf die Wett­be­werbs­fä­hig­keit ener­gie­in­ten­si­ver Schwei­zer Indu­strien haben kann und die­ser Zusam­men­hang auch regu­la­to­risch ver­stärkt berück­sich­tigt wer­den muss.

Der vor­ge­schla­gene CO₂-Grenz­aus­gleich bei der Ein­fuhr von Zement­wa­ren (CO₂-GAZG) greift die­ses Anlie­gen auf und stellt einen mög­li­chen Ansatz dar, um Car­bon Leakage bei beson­ders betrof­fe­nen Bran­chen zu ver­mei­den und die Vor­aus­set­zun­gen dafür zu schaf­fen, dass Dekar­bo­ni­sie­rung und indu­stri­elle Wert­schöp­fung wei­ter­hin in der Schweiz statt­fin­den kön­nen.

Ver­nehm­las­sung
Stel­lung­nahme lesen

Darum geht es

Ver­nehm­las­sungs­ver­fah­ren zum Bun­des­ge­setz über die Gas­ver­sor­gung (GasVG)
Dezem­ber 2025

Posi­tion Zie­gel­in­du­strie Schweiz

Zie­gel­in­du­strie Schweiz begrüsst den Ent­wurf grund­sätz­lich, sieht jedoch kla­ren Ver­bes­se­rungs­be­darf. Ent­schei­dend ist, dass sich die Rah­men­be­din­gun­gen für die Schwei­zer Basis­in­du­strien nicht ver­schlech­tern und ihre Wett­be­werbs­fä­hig­keit erhal­ten bleibt.

Die Regu­lie­rung muss schlank und kosten­ef­fi­zi­ent sein, das heisst: nied­rige Hür­den für Lie­fe­ran­ten­wech­sel, keine Bela­stung der Indu­strie mit Stilllegungs- und Rück­bau­ko­sten von Gas­net­zen, eine faire Ver­sor­gung in länd­li­chen Regio­nen, sowie eine ange­mes­sene Finan­zie­rung der Win­ter-Gas­re­serve. Zudem müs­sen die vor­ge­se­he­nen Auf­sichts­auf­ga­ben der EnCom opti­miert und das «Cost-plus»-Modell stär­ker an pri­vat­wirt­schaft­li­chen Mass­stä­ben aus­ge­rich­tet wer­den. Nur so wer­den über­mäs­sige Kosten für Endverbraucher/innen ver­mie­den.

Ver­nehm­las­sung
Stel­lung­nahme lesen

Darum geht es

Kon­sul­ta­ti­ons­ver­fah­ren des SECO zur Umset­zung der Emp­feh­lun­gen der EFK im Rah­men der Wei­sun­gen über Bei­träge 
(All­ge­mein­ver­bind­li­ch­er­klä­rung von Gesamt­ar­beits­ver­trä­gen)
Dezem­ber 2025

Posi­tion Zie­gel­in­du­strie Schweiz

Zie­gel­in­du­strie Schweiz kann den vor­ge­schla­ge­nen Mass­nah­men nur teil­weise zustim­men. Die Umset­zungs­mass­nah­men zur Prü­fung der Wei­sungs­ein­hal­tung durch die Revi­si­ons­ge­sell­schaf­ten (Emp­feh­lung 2) sowie zum Nach­weis der Ver­bände (Emp­feh­lung 4) wer­den kri­tisch beur­teilt. Statt­des­sen bean­tragt Zie­gel­in­du­strie Schweiz eine ver­trau­ens­ba­sierte Regu­lie­rung, die auf Eigen­erklä­run­gen und anlass­be­zo­ge­nen Nach­weis­pflich­ten im Rah­men ver­hält­nis­mäs­si­ger Ex-post-Kon­trol­len basiert.

Ver­nehm­las­sung
Stel­lung­nahme lesen

Darum geht es

Ver­nehm­las­sungs­ver­fah­ren zur Ver­ord­nung über die Umset­zung von Soli­da­ri­täts­mass­nah­men zur Gewähr­lei­stung der Gas­ver­sor­gung in einer schwe­ren Man­gel­lage
Novem­ber 2025

Posi­tion Zie­gel­in­du­strie Schweiz

Zie­gel­in­du­strie Schweiz begrüsst die Ziel­set­zung der zwei­ten Umset­zungs­ver­ord­nung zum Soli­da­ri­täts­ab­kom­men Gas zwischen der Schweiz, Deutsch­land und Ita­lien, wonach die Ver­sor­gung der geschütz­ten End­kun­din­nen und End­kun­den im Kri­sen­fall sicher­ge­stellt wer­den soll. Der Ent­wurf weist jedoch aus Sicht der Schwei­zer Zie­ge­leien als ener­gie­in­ten­sive Basis­in­du­strie wesent­li­che Lücken in der ver­ur­sa­cher­ge­rech­ten Kosten­ver­tei­lung auf.

Zie­gel­in­du­strie Schweiz for­dert, dass die Kosten sowohl für frei­wil­lige als auch für hoheit­lich ange­ord­nete Soli­da­ri­täts­mass­nah­men aus­schliess­lich von den geschütz­ten End­kun­din­nen und End­kun­den getra­gen wer­den. Eine Bela­stung der nicht geschütz­ten Indu­strie ist abzu­leh­nen, da diese im Falle einer schwe­ren Gas­man­gel­lage ihre Pro­duk­tion auf behörd­li­che Anord­nung hin ein­stel­len müsste und somit nicht von Soli­da­ri­täts­lei­stun­gen pro­fi­tiert. Die Kosten­ver­tei­lung muss kon­se­quent nach dem Ver­ur­sa­cher- bzw. Nutz­nies­ser­prin­zip erfol­gen.

Ver­nehm­las­sung
Stel­lung­nahme lesen

Darum geht es

Ver­nehm­las­sungs­ver­fah­ren bezüg­lich des Ver­ord­nungs­pa­kets Umwelt Früh­ling 2026
Okto­ber 2025

Posi­tion Zie­gel­in­du­strie Schweiz

Zie­gel­in­du­strie Schweiz lehnt den Ent­wurf der Ver­packungs­ver­ord­nung (E‑VerpV) in vor­lie­gen­der Form bezie­hungs­weise die Erwei­te­rung des Gel­tungs­be­reichs auf den B2B-Bereich – ins­be­son­dere auf die Bau­wirt­schaft – ab. Die Vor­lage ist aus der Per­spek­tive des Kon­sum­be­reichs (B2C) kon­zi­piert und ohne grund­le­gende Anpas­sun­gen nicht auf den indu­stri­el­len B2B-Bereich – ins­be­son­dere auf die Pra­xis in der Bau­wirt­schaft – anwend­bar. Die spe­zi­fi­schen Rah­men­be­din­gun­gen sowie die eta­blier­ten, aus öko­no­mi­scher wie auch öko­lo­gi­scher Sicht sinn­vol­len Abläufe in der Bau­wirt­schaft wer­den unzu­rei­chend berück­sich­tigt. Eine Gleich­be­hand­lung mit dem Kon­sum­be­reich ist tech­nisch kaum umsetz­bar, öko­no­misch nicht sinn­voll und poten­zi­ell sogar öko­lo­gisch kon­tra­pro­duk­tiv.

Im Zusam­men­hang mit der Abfall­ver­ord­nung (VVEA) bean­tragt Zie­gel­in­du­strie Schweiz ergän­zend eine Prä­zi­sie­rung, um Fehl­in­ter­pre­ta­tio­nen zu ver­mei­den, die zu nicht rea­li­sier­ba­ren oder unwirt­schaft­li­chen Ver­wer­tungs­an­for­de­run­gen füh­ren könn­ten.

Ver­nehm­las­sung
Stel­lung­nahme lesen

Darum geht es

Ver­nehm­las­sungs­ver­fah­ren bezüg­lich der Umset­zung der 21.470n Pa. Iv. Roduit. Die Nicht­ein­hal­tung der obli­ga­to­ri­schen Arbeits­be­din­gun­gen stellt einen qua­li­fi­zier­ten unlau­te­ren Wett­be­werb dar und muss straf­recht­lich ver­folgt wer­den
August 2025

Posi­tion Zie­gel­in­du­strie Schweiz

Zie­gel­in­du­strie Schweiz lehnt die vor­ge­schla­gene Umset­zung der par­la­men­ta­ri­schen Initia­tive Roduit durch die Ergän­zung des Bun­des­ge­set­zes gegen den unlau­te­ren Wett­be­werb (UWG) ab, da diese die bewähr­ten Sozi­al­part­ner­schaf­ten und die damit ein­her­ge­hen­den Gre­mien und Instru­mente unter­gra­ben würde.

Sollte die par­la­men­ta­ri­sche Initia­tive den­noch mit­tels Anpas­sung des UWG umge­setzt wer­den, so ist der Tat­be­stand von Art. 7a VE-UWG auf grobe Ver­let­zun­gen der Arbeits­be­din­gun­gen zu begren­zen. So kann expli­zit aus­ge­schlos­sen wer­den, dass gering­fü­gige Ver­stösse gegen zwin­gende Arbeits­be­din­gun­gen – etwa sol­che, die sich aus den Bestim­mun­gen eines für all­ge­mein­ver­bind­lich erklär­ten Gesamt­ar­beits­ver­trags (ave GAV) erge­ben – nicht zu einer straf­recht­li­chen Ver­fol­gung füh­ren. Dar­über hin­aus spricht sich Zie­gel­in­du­strie Schweiz gegen den Min­der­heits­an­trag Dan­drès aus.

Ver­nehm­las­sung
Stel­lung­nahme lesen

Darum geht es

Ver­nehm­las­sungs­ver­fah­ren bezüg­lich der Ver­ord­nungs­än­de­run­gen im Bereich des Bun­des­amts für Ener­gie (BFE) mit Inkraft­tre­ten am 1. Januar 2026
Juli 2025

Posi­tion Zie­gel­in­du­strie Schweiz

Zie­gel­in­du­strie Schweiz aner­kennt weit­ge­hend die Not­wen­dig­keit der geplan­ten Ver­ord­nungs­än­de­run­gen, beur­teilt jedoch die vor­ge­se­hene Ände­rung der Ver­ord­nung über die Orga­ni­sa­tion zur Sicher­stel­lung der wirt­schaft­li­chen Lan­des­ver­sor­gung im Bereich der Elek­tri­zi­täts­wirt­schaft (VOEW) als kri­tisch und lehnt die geplante Ände­rung der Strom­ver­sor­gungs­ver­ord­nung (StromVV) ent­schie­den ab. Die genannte Ver­ord­nungs­än­de­run­gen wei­sen erheb­li­ches Poten­zial zur Über­ar­bei­tung auf, gewäh­ren diese doch dem Bun­des­amt für Wirt­schaft­li­che Lan­des­ver­sor­gung (BWL), dem Ver­band Schwei­ze­ri­scher Elek­tri­zi­täts­un­ter­neh­men (VSE) sowie den übri­gen Akteu­ren der Orga­ni­sa­tion für Strom­ver­sor­gung in Aus­ser­or­dent­li­chen Lagen (OSTRAL) tief­ge­hende Ein­blicke in wett­be­werbs­re­le­vante Daten von Her­stel­lern mit hohem Strom­be­zug.

Dar­über hin­aus darf der Aspekt wett­be­werbs­fä­hi­ger End­ver­brau­cher­preise für Strom bei den Bemü­hun­gen des Bun­des­ra­tes zum Aus­bau der Strom­pro­duk­tion nicht ver­nach­läs­sigt wer­den, da die­ser für den Pro­duk­ti­ons­stand­ort Schweiz von zen­tra­ler Bedeu­tung ist.

Ver­nehm­las­sung
Stel­lung­nahme lesen

Darum geht es

Ver­nehm­las­sungs­ver­fah­ren bezüg­lich der Ver­ord­nung über die zen­trale Bewirt­schaf­tung des Ange­bots an elek­tri­scher Ener­gie
März 2025

Posi­tion Zie­gel­in­du­strie Schweiz

Zie­gel­in­du­strie Schweiz zeigt sich mit den vor­lie­gen­den Ver­ord­nungs­än­de­run­gen weit­ge­hend ein­ver­stan­den, bean­tragt jedoch die Umset­zung von Vari­ante 2 in Art. 11 der Ver­ord­nung über die zen­trale Bewirt­schaf­tung des Ange­bots an elek­tri­scher Ener­gie. Dies soll eine weitere Schwä­chung des Schwei­zer Indu­strie­stand­orts zugun­sten der Ener­gie­kon­zerne und Betrei­ber steu­er­ba­rer Kraft­werke ver­hin­dern. Eine zusätz­li­che finan­zi­elle Bela­stung der End­kon­su­men­ten in Kri­sen­si­tua­tio­nen durch eine künst­li­che Ver­teue­rung des Ange­bots ist unan­ge­mes­sen und ent­behrt jeg­li­cher objek­ti­ven Grund­lage.

Ver­nehm­las­sung
Stel­lung­nahme lesen

Darum geht es

Ver­nehm­las­sungs­ver­fah­ren bezüg­lich des indi­rek­ten Gegen­vor­schla­ges (Ände­rung des Kern­ener­gie­ge­set­zes) zur Volks­in­itia­tive «Jeder­zeit Strom für alle (Black­out stop­pen)»
März 2025

Posi­tion Zie­gel­in­du­strie Schweiz

Zie­gel­in­du­strie Schweiz unter­stützt die Ände­rung des Kern­ener­gie­ge­set­zes im Sinne des Bun­des­ra­tes zur Sicher­stel­lung der Ener­gie­ver­sor­gung und zur Deckung des lang­fri­stig zu erwar­ten­den Strom-Mehr­ver­brauchs auf­grund der Dekar­bo­ni­sie­rung (stär­kere Elek­tri­fi­zie­rung und damit ein­her­ge­hen­der Strommehr­ver­brauch).

Es ist wich­tig, dass uns für die Errei­chung des ambi­tio­nier­ten Kli­ma­schutz­ziels «Netto-Null bis 2050» sämt­li­che kli­ma­scho­nen­den Tech­no­lo­gien zur Gewähr­lei­stung der Ver­sor­gungs­si­cher­heit mit nahezu emis­si­ons­freier Elek­tri­zi­tät zu wett­be­werbs­fä­hi­gen Prei­sen zur Ver­fü­gung ste­hen. Daher ist die Auf­he­bung des Tech­no­lo­gie­ver­bo­tes ein wich­ti­ger erster Schritt. Ebenso wich­tig – wenn nicht gar zen­tral – für die kurz- und mit­tel­fri­stige Ver­sor­gungs­si­cher­heit mit kli­ma­neu­tra­ler Elek­tri­zi­tät ist die Ver­bes­se­rung der Rah­men­be­din­gun­gen für den Lan­ge­zeit­be­trieb der bestehen­den Kern­kraft­werke. Dies damit deren ganz­jäh­rige, zuver­läs­sige und nahezu emis­si­ons­freie Strom­pro­duk­tion auch für eine Über­gangs­phase zur Ver­fü­gung steht, bis die Ver­sor­gung mit der benö­tig­ten Ener­gie­menge ander­wei­tig sicher­ge­stellt wer­den kann. Des Wei­te­ren wäre eine Anpas­sung der Bewil­li­gungs­ver­fah­ren für neue Kern­kraft­werke ana­log den ver­kürz­ten Bewil­li­gungs­ver­fah­ren für die erneu­er­ba­ren Ener­gien im Sinne der Ver­sor­gungs­si­cher­heit und der Ener­gie­ver­sor­gung zu wett­be­werbs­fä­hi­gen End­kon­su­men­ten­preise ange­zeigt.

Ver­nehm­las­sung
Stel­lung­nahme lesen

Darum geht es

Ver­nehm­las­sungs­ver­fah­ren bezüg­lich der Ver­ord­nung über den Betrieb der Reser­ve­kraft­werke zur Erzeu­gung elek­tri­scher Ener­gie für den Markt in einer schwe­ren Strom­man­gel­lage
Novem­ber 2024

Posi­tion Zie­gel­in­du­strie Schweiz

Zie­gel­in­du­strie Schweiz unter­stützt die Strom­re­serve. Diese muss aber tech­no­lo­gie­of­fen aus­ge­stal­tet sein. Dar­über hin­aus sol­len deren Kosten durch jene getra­gen wer­den, die im Falle einer Man­gel­lage auch tat­säch­lich davon pro­fi­tie­ren, wäh­rend­dem die ande­ren davon zu befreien sind. In die­sem Sinne sind im vor­lie­gen­den Ent­wurf fol­gende Anpas­sun­gen vor­zu­neh­men: 1) Der Ein­satz­zeit­punkt der Reser­ve­kraft­werke ist klar zu defi­nie­ren. 2) Die Reser­ve­kraft­werke sol­len zum Ein­satz kom­men, bevor der Bun­des­rat zu ein­schnei­den­den Mass­nah­men wie Ver­bo­ten und Ver­brauchs­ein­schrän­kun­gen sowie Kon­tin­gen­tie­run­gen greift und zur früh­zei­ti­gen Abwen­dung eben­sol­cher Mass­nah­men.

Ver­nehm­las­sung
Stel­lung­nahme lesen

Darum geht es

Ver­nehm­las­sungs­ver­fah­ren zu den Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024
Okto­ber 2024

Posi­tion Zie­gel­in­du­strie Schweiz

Zie­gel­in­du­strie Schweiz unter­stützt die grund­le­gende Stoss­rich­tung der Vor­lage für die Umset­zung des CO2-Geset­zes für die Zeit nach 2024, ver­or­tet jedoch Anpas­sungs­be­darf in fol­gen­den Punk­ten: 1) Sta­bile Rah­men­be­din­gun­gen und fai­rer Wett­be­werb 2) För­de­rung der inlän­di­schen Bio­me­than­pro­duk­tion im Hin­blick auf die Dekar­bo­ni­sie­rung der indu­stri­el­len Hoch­tem­pe­ra­tur­pro­zesse 3) Ver­wen­dung der Ein­nah­men aus dem EHS zur Dekar­bo­ni­sie­rung der Indu­strie 4) Berück­sich­ti­gung der Ein­la­ge­rung von CO2 aus schwer­ver­meid­ba­ren Emis­sio­nen und 5) Schutz von sen­si­blen, geschäfts­re­le­van­ten Daten.

Ver­nehm­las­sung
Stel­lung­nahme lesen

Darum geht es

Ver­nehm­las­sungs­ver­fah­ren bezüg­lich der Revi­sion der Strom­ver­sor­gungs­ver­ord­nung (Ver­zin­sung des Kapi­tals im Strom­netz und in geför­der­ten Anla­gen zur Strom­erzeu­gung aus erneu­er­ba­ren Ener­gien)
Sep­tem­ber 2024

Posi­tion Zie­gel­in­du­strie Schweiz

Zie­gel­in­du­strie Schweiz begrüsst die vor­lie­gende und längst über­fäl­lige Revi­sion der Strom­ver­sor­gungs­ver­ord­nung (StromVV) und die damit ein­her­ge­hende Umstel­lung auf den TMR-Ansatz zur Berech­nung des WACC zur Ver­zin­sung des in Strom­netze inve­stier­ten risi­ko­lo­sen Eigen- und Fremd­ka­pi­tals. Die Abschaf­fung der Unter- und Ober­grenze bei der Berech­nung des risi­ko­lo­sen Zins­sat­zes und der Umstel­lung auf den TMR-Ansatz führt end­lich zu einer markt­ge­rech­te­ren Ver­zin­sung des inve­stier­ten Kapi­tals, was zu einer Sen­kung der Netz­nut­zungs­ko­sten bei­trägt, wel­che einen wesent­li­chen Bestand­teil des Strom­prei­ses dar­stel­len. Gleich­zei­tig bie­tet die Ver­zin­sung nach wie vor genü­gend Anreiz für Inve­sti­tio­nen in die bestehende Infra­struk­tur und den not­wen­di­gen Netz­aus­bau.

Die bis­her gene­rier­ten Mehr­ein­nah­men durch die Strom­netz­be­trei­ber, auf­grund der Unter­grenze und vor dem Hin­ter­grund des Tief­zins­ni­veaus, gegen­über einem der Markt­rea­li­tät eher ent­spre­chen­den Zins­satz, wur­den zula­sten der End­kon­su­men­ten und damit ins­be­son­dere auch der strom­in­ten­si­ven Indu­strien erwirt­schaf­tet und schwäch­ten den Pro­duk­ti­ons­stand­ort Schweiz gegen­über dem Aus­land. Aus Sicht von Zie­gel­in­du­strie Schweiz ist die Auf­he­bung der Unter- und Ober­grenze des risi­ko­lo­sen Zins­sat­zes bei der Berech­nung des WACC längst über­fäl­lig und ent­spre­chend zu begrüs­sen.

Ver­nehm­las­sung
Stel­lung­nahme lesen

Darum geht es

Ver­nehm­las­sungs­ver­fah­ren zum Ver­ord­nungs­pa­ket Umwelt Früh­ling 2025: Ände­rung der Ver­ord­nung über den Ver­kehr mit Abfäl­len (VeVA; SR 814.610)
August 2024

Posi­tion Zie­gel­in­du­strie Schweiz

Zie­gel­in­du­strie Schweiz beur­teilt den vor­lie­gen­den Ent­wurf der Ver­ord­nung über den Ver­kehr mit Abfäl­len (VeVA) in einem Punkt als kri­tisch. Der Bun­des­rat begrün­det in sei­nem erläu­tern­den Bericht die Kom­pe­tenz­ver­schie­bung für die Bewil­li­gung des Exports von sau­be­rem Aus­hub- und Aus­bruchs­ma­te­rial ins grenz­nahe Aus­land zu den Kan­to­nen mit der Ver­ein­fa­chung des Bewil­li­gungs­pro­zes­ses, ohne dabei die für den Export not­wen­di­gen Kri­te­rien anpas­sen zu wol­len. Aus Sicht von Zie­gel­in­du­strie Schweiz ist der Export von sau­be­rem Aus­hub- und Aus­bruchs­ma­te­rial grund­sätz­lich kri­tisch zu beur­tei­len, könnte die­ses im Hin­blick auf die Kreis­lauf­wirt­schaft künf­tig doch allen­falls auch in der Schweiz genutzt wer­den. Gegen eine schlichte Ver­ein­fa­chung des Bewil­li­gungs­pro­zes­ses ist zwar nichts ein­zu­wen­den, aller­dings ist sicher­zu­stel­len, dass die Aus­fuh­ren von sau­be­rem Aus­hub- und Aus­bruchs­ma­te­rial auf­grund der neuen Zustän­dig­keit nicht zuneh­men und durch die unscharfe Defi­ni­tion von „grenz­na­hem Aus­land“ miss­braucht wer­den.

Ver­nehm­las­sung
Stel­lung­nahme lesen

Darum geht es

Ver­nehm­las­sungs­ver­fah­ren zum Abkom­men über Soli­da­ri­täts­mass­nah­men zur Gewähr­lei­stung der siche­ren Gas­ver­sor­gung der Schweiz, Deutsch­land und Ita­lien
Juni 2024

Posi­tion Zie­gel­in­du­strie Schweiz

Mit dem vor­lie­gen­den Abkom­men über Soli­da­ri­täts­mass­nah­men zur Gewähr­lei­stung der siche­ren Gas­ver­sor­gung der Schweiz, Deutsch­land und Ita­lien soll die Ver­sor­gung der Pri­vat­haus­halte und ande­rer geschütz­ter Ver­brau­cher im Falle einer schwe­ren Man­gel­lage im Bereich Gas in den Part­ner­län­dern des Abkom­mens sicher­ge­stellt wer­den. Einer­seits bedeu­tet dies, dass die ener­gie­in­ten­si­ven Indu­strien bei einem Soli­da­ri­täts­er­su­chen der Schweiz nicht pro­fi­tie­ren, da diese nicht zu den geschütz­ten Ver­brau­chern zäh­len und ihre Anla­gen zu die­sem Zeit­punkt bereits umge­schal­tet haben (im Falle des Vor­han­den­seins einer Zwei­stoff­an­lage), ihr Ver­brauch bereits stark ein­ge­schränkt (Kon­tin­gen­tie­rung) wurde oder sie ihre Pro­duk­tion bereits ein­stel­len muss­ten. Ande­rer­seits führt die Gewäh­rung von Soli­da­ri­täts­lei­stun­gen im Bereich Gas durch die Schweiz zugun­sten von Deutsch­land und Ita­lien aber dazu, dass die gas­in­ten­si­ven Indu­strien auch in Abwe­sen­heit einer schwe­ren Man­gel­lage inner­halb der Schweiz von staat­li­chen Mass­nah­men betrof­fen und damit in ihrer Pro­duk­tion erheb­lich oder gar voll­stän­dig ein­ge­schränkt wer­den könn­ten. Das Abkom­men ver­weist hierzu im Falle der Schweiz auf das Lan­des­ver­sor­gungs­ge­setz, wel­ches eine mög­li­che Ent­schä­di­gung durch den Bund vor­sieht. Für Zie­gel­in­du­strie Schweiz ist klar, dass sol­che Ent­schä­di­gun­gen im Falle von hoheit­li­chen Mass­nah­men zwin­gend aus­zu­rich­ten sind und eine sol­che die vol­len Kosten inklu­sive der ent­gan­ge­nen Pro­duk­ti­ons­ka­pa­zi­tä­ten sowie die Kosten mög­li­cher Schä­den an den Pro­duk­ti­ons­an­la­gen abzu­decken hat.

Ver­nehm­las­sung
Stel­lung­nahme lesen

Darum geht es

Ver­nehm­las­sungs­ver­fah­ren zur Kli­ma­schutz-Ver­ord­nung (KlV)
April 2024

Posi­tion Zie­gel­in­du­strie Schweiz

Grund­sätz­lich begrüsst Zie­gel­in­du­strie Schweiz die Kli­ma­schutz­ver­ord­nung. In ver­schie­de­nen Berei­chen ver­or­ten wir jedoch Ver­bes­se­rungs­po­ten­zial. Es sind dies: 1) die Berück­sich­ti­gung sowohl von Non-EHS- als auch von EHS-Unter­neh­men 2) eine Fokus­sie­rung der Finanz­hil­fen auf im Wett­be­werb ste­hende Unter­neh­men der Pri­vat­wirt­schaft 3) unklare För­de­rungs­kri­te­rien 4) der essen­zi­elle Schutz von sen­si­blen, geschäfts­re­le­van­ten Daten.

Ver­nehm­las­sung
Stel­lung­nahme lesen

Darum geht es

Ver­nehm­las­sungs­ver­fah­ren zur Teil­re­vi­sion des Lan­des­ver­sor­gungs­ge­set­zes (LVG)
März 2024

Posi­tion Zie­gel­in­du­strie Schweiz

Zie­gel­in­du­strie Schweiz begrüsst die vor­lie­gende Teil­re­vi­sion des Lan­des­ver­sor­gungs­ge­set­zes. Die Sicher­stel­lung der Ver­sor­gung der Schweiz mit aus­rei­chend Strom und Gas zu wett­be­werbs­fä­hi­gen Prei­sen ist für den lang­fri­sti­gen Fort­be­stand des Indu­strie­stand­or­tes Schweiz und damit auch für die Wah­rung der Ver­sor­gungs­si­cher­heit mit für den Bau not­wen­di­gen Res­sour­cen von zen­tra­ler Bedeu­tung. Beson­ders her­vor­zu­he­ben ist bei der vor­lie­gen­den Revi­sion die Klar­stel­lung des Inter­ven­ti­ons­zeit­punkts, wonach der Bund zwar nach wie vor sub­si­diär aber bereits bei dro­hen­dem Ein­tritt einer mög­li­chen Man­gel­lage inter­ve­nie­ren kann. Ebenso begrüs­sens­wert ist die bewusst offen gewählte For­mu­lie­rung in Bezug auf die Vor­lauf­zeit der Inter­ven­tion bei einer mög­li­chen Man­gel­lage, womit bes­ser auf die Beson­der­hei­ten der ver­schie­de­nen Wirt­schafts­sek­to­ren ein­ge­gan­gen wer­den kann. Posi­tiv wer­tet Zie­gel­in­du­strie Schweiz auch die ver­bes­serte Auf­ga­ben­tei­lung hin­sicht­lich der lau­fen­den Ana­lyse der Ver­sor­gungs­lage sowie die gestei­gerte Pro­fes­sio­na­li­sie­rung des Dele­gier­ten.

Ver­nehm­las­sung
Stel­lung­nahme lesen

Darum geht es

Ver­nehm­las­sungs­ver­fah­ren bezüg­lich der Ände­run­gen des Strom­ver­sor­gungs­ge­set­zes (Strom­re­serve)
Okto­ber 2023

Posi­tion Zie­gel­in­du­strie Schweiz

Zie­gel­in­du­strie Schweiz unter­stützt zwar die Bestre­bun­gen zur Stär­kung der Ener­gie­ver­sor­gungs­si­cher­heit und damit auch die Stär­kung der Strom­ver­sor­gungs­si­cher­heit. Aller­dings erscheint die geplante Ände­rung als unzu­rei­chend und Zie­gel­in­du­strie Schweiz bean­tragt meh­rere Ände­run­gen am vor­lie­gen­den Ent­wurf. Dar­über hin­aus wäre die Gewähr­lei­stung der Ver­sor­gungs­si­cher­heit vor­ran­gig im Lan­des­ver­sor­gungs­ge­setz (LVG) und nicht im Strom­ver­sor­gungs­ge­setz (StromVG) zu regeln. Zudem bleibt eine ent­schei­dende Frage nach wie vor unbe­ant­wor­tet; inwie­weit die Elek­tri­zi­täts­un­ter­neh­men mit den über Jahr­zehnte erwirt­schaf­te­ten Gewin­nen einen wirk­sa­men Bei­trag im Bin­nen­markt zur Stei­ge­rung der Ver­sor­gungs­si­cher­heit gelei­stet haben. Es ist höchst bedenk­lich, dass die Elek­tri­zi­täts­un­ter­neh­men und die Ver­teil­netz­be­trei­ber, wel­che sich mehr­heit­lich in öffent­li­cher Hand befin­den, auf Kosten der pro­du­zie­ren­den Wirt­schaft Mil­lio­nen­ge­winne erwirt­schaf­ten, wäh­rend­dem die Ver­sor­gungs­si­cher­heit gefähr­det scheint und die Ener­gie­be­zugs­ko­sten für die Indu­strie fort­wäh­rend stei­gen.

Ver­nehm­las­sung
Stel­lung­nahme lesen

Darum geht es

Ver­nehm­las­sungs­ver­fah­ren zum Ver­ord­nungs­pa­ket Umwelt Früh­ling 2024: Ver­ord­nung über die Sanie­rung von bela­ste­ten Stand­or­ten (Alt­la­sten-Ver­ord­nung, AltlV)
Okto­ber 2023

Posi­tion Zie­gel­in­du­strie Schweiz

Zie­gel­in­du­strie Schweiz beur­teilt den vor­lie­gen­den Ent­wurf der Alt­la­sten-Ver­ord­nung (AltlV) als nicht-ziel­füh­rend und lehnt die­sen ab. Zweck der AltlV ist es, dass Stand­orte saniert wer­den, wenn sie zu schäd­li­chen und lästi­gen Ein­wir­kun­gen füh­ren oder die Gefahr besteht, dass sol­che ent­ste­hen.  Der vor­lie­gende Art. 18 Abs. 3 läuft die­sem Ziel zuwi­der und setzt klare Fehl­an­reize. Anstatt das Schad­stoff­po­ten­zial bela­ste­ter Stand­orte mit­tels nach­hal­ti­ger Sanie­rung zu eli­mi­nie­ren und die Aus­wei­tung von nach­weis­lich geeig­ne­te­ren Depo­nie­stand­or­ten für sol­ches Mate­rial zu erleich­tern, soll bela­ste­tes Mate­rial wie­der am Ort der Sanie­rung ein­ge­baut wer­den kön­nen. Das ist weder für das Wohl von Mensch noch Umwelt för­der­lich und nicht im Sinne künf­ti­ger Gene­ra­tio­nen.

Ver­nehm­las­sung
Stel­lung­nahme lesen

Darum geht es

Ver­nehm­las­sungs­ver­fah­ren zur Ände­rung der Win­ter­re­ser­ve­ver­ord­nung (WResV)
August 2023

Posi­tion Zie­gel­in­du­strie Schweiz

Mit der Revi­sion der Win­ter­re­ser­ve­ver­ord­nung (WResV) beab­sich­tigt der Bun­des­rat einer­seits Ände­run­gen in Bezug auf tech­ni­sche Aspekte, um die prak­ti­sche Umset­zung der Ver­ord­nung zu ver­bes­sern. Ande­rer­seits sol­len für Inve­sto­ren und Betrei­ber von Reser­ve­kraft­wer­ken die finan­zi­el­len Risi­ken mini­miert wer­den. Zie­gel­in­du­strie Schweiz kann die Über­le­gun­gen des Bun­des­ra­tes nach­voll­zie­hen, wel­che die­ser Revi­sion zugrunde lie­gen. Aller­dings dür­fen die Ent­schä­di­gun­gen nicht dazu füh­ren, dass mög­li­che Inve­sto­ren zu Lasten der End­ver­brau­cher von einem erheb­li­chen Teil des Pro­jekts- und Inve­sti­ti­ons­ri­siko befreit respek­tive auf Kosten der Ver­brau­cher dage­gen abge­si­chert wer­den.

Ver­nehm­las­sung
Stel­lung­nahme lesen

Darum geht es

Ver­ord­nungs­ent­würfe zu den Ver­wen­dungs­be­schrän­kun­gen und Ver­bo­ten, zur Sofort­kon­tin­gen­tie­rung, zur Kon­tin­gen­tie­rung, zur Netz­ab­schal­tung im Bereich Strom sowie zur Ände­rung einer Bestim­mung des Lan­des­ver­sor­gungs­ge­set­zes
Dezem­ber 2022

Posi­tion Zie­gel­in­du­strie Schweiz

Die Her­stel­lung von Back­stei­nen und Dach­zie­geln ist ein ener­gie­in­ten­si­ver Pro­duk­ti­ons­pro­zess unter Ver­wen­dung von Gas und Strom. Zie­gel­in­du­strie Schweiz ist ange­sichts einer mög­li­chen Man­gel­lage bereit, ihren Bei­trag in Bezug auf eine antei­lige Reduk­tion des Strom­ver­brauchs zu lei­sten. Aus pro­duk­ti­ons­tech­ni­schen Grün­den sind die Ver­ord­nungs­ent­würfe für die pro­du­zie­rende Zie­gel­in­du­strie aber wei­test­ge­hend nicht pra­xis­taug­lich.

Ver­nehm­las­sung und Ant­wort­bo­gen
Stel­lung­nahme lesen
Ant­wort­bo­gen lesen

Darum geht es

Kon­sul­ta­ti­ons­ver­fah­ren zu den Ver­ord­nungs­ent­wür­fen zu Ver­bo­ten und Ver­wen­dungs­be­schrän­kun­gen sowie Kon­tin­gen­tie­rung im Bereich Gas
Sep­tem­ber 2022

Posi­tion Zie­gel­in­du­strie Schweiz

Die Her­stel­lung von Back­stei­nen und Dach­zie­geln ist ein ener­gie­in­ten­si­ver Pro­duk­ti­ons­pro­zess. Der Zie­gel­in­du­strie Schweiz ist ange­sichts einer mög­li­chen Man­gel­lage bereit, ihren Bei­trag in Bezug auf eine antei­lige Reduk­tion des Gas­ver­brauchs zu lei­sten. Um eine voll­stän­dige Stilllegung der Indu­strie und damit eine Gefähr­dung der Ver­sor­gung der Bau­wirt­schaft mit den benö­tig­ten Bau­ma­te­ria­lien sowie Mil­lio­nen­schä­den an den Pro­duk­ti­ons­an­la­gen zu ver­mei­den, gilt es jedoch einige Punkte zu berück­sich­ti­gen und bedarf es eini­ger gering­fü­gi­ger Anpas­sun­gen der Ver­ord­nungs­ent­würfe.

Ver­nehm­las­sung
Stel­lung­nahme lesen

Darum geht es

Ver­sor­gung mit Erd­gas
Juni 2022

Posi­tion Zie­gel­in­du­strie Schweiz

Zie­gel­in­du­strie Schweiz liegt sehr daran, ihren Bei­trag zur Reduk­tion des Gas­ver­brauchs zu lei­sten. Es gilt, mit einer Kon­tin­gen­tie­rung mass­voll umzu­ge­hen, um eine Stilllegung der Indu­strie und damit eine Gefähr­dung der Ver­sor­gung der Bau­wirt­schaft mit den benö­tig­ten Bau­ma­te­ria­lien zu ver­mei­den.

Brief an Frau Bun­des­rä­tin Simo­netta Som­ma­ruga
Brief down­loa­den

Darum geht es

20.433 Pa. Iv UREK‑N – Schwei­zer Kreis­lauf­wirt­schaft för­dern — Teil­re­vi­sion Umwelt­schutz­ge­setz
Februar 2022

Posi­tion Zie­gel­in­du­strie Schweiz

Der Teil­re­vi­si­ons­ent­wurf zum Umwelt­schutz­ge­setz ist ins­ge­samt gese­hen ein gelun­ge­ner, wich­ti­ger und nütz­li­cher Schritt hin zu mehr Kreis­lauf­wirt­schaft, der aus Sicht der Zie­gel­in­du­strie Schweiz grund­sätz­lich unter­stützt wer­den kann. Wesent­li­che Ele­mente wur­den adres­siert und meist in adäqua­ter Weise in kon­krete Geset­zes­ar­ti­kel über­führt. Jene Rege­lun­gen, wel­che den Behör­den wei­ter­ge­hende Kom­pe­tenz­re­ge­lun­gen zuord­nen, wer­den indes von Zie­gel­in­du­strie Schweiz abge­lehnt. Ins­ge­samt gese­hen ist die Revi­sion des USG wie von der UREK‑N vor­ge­schla­gen zu unter­stüt­zen.

Ver­nehm­las­sung
Stel­lung­nahme lesen